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9 März 2023
Author: azemcoric

Anerkennung von Berufskrankheiten nur mit Nachweis

Von der Berufsgenossenschaft anerkannte Berufskrankheiten bringen höhere Leistungen der Sozialversicherung, aber nur mit individueller Anerkennung. Selbst wenn ihre Erkrankung auf der Berufskrankheitenliste steht, brauchen Betroffene gute Nachweise, falls sie Ansprüche stellen.
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