Für Start-ups und sonstige Unternehmungen ist der Notar zwingend: Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft oder eine andere Kapitalgesellschaft gründen will, muss persönlich vor einem Notar erscheinen. Damit könnte bald Schluss sein: Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet.